Kurzgutachten bei „Bagatellschaden“
Sollten Sie kein komplettes Kfz-Schadengutachten benötigen, fertigen wir Ihnen auch gerne ein Kurzgutachten/ Kostenvoranschlag an. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn ein so genannter Bagatellschaden vorliegt.
Von einem Bagatellschaden spricht man nach ständiger Rechtsprechung, wenn die Reparaturkosten nicht oberhalb von 500,00 bis 750,00 € liegen, dies kann zum Beispiel bei Dellen und Kratzern der Fall sein. In allen Fällen, bei denen ein Totalschaden vorliegt oder eine Wertminderung in Frage kommen könnte, kann von vornherein nicht von einem Bagatellschaden gesprochen werden.
Ein Kurzgutachten enthält neben einer Reparaturkostenkalkulation nach Maßgaben des Herstellers, die technischen Daten und Lichtbilder des Fahrzeuges sowie dessen Beschädigungen. Die Kosten eines Kurzgutachtens entsprechen denen eines Kostenvoranschlages einer Kfz-Fachwerkstatt und werden in aller Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Sollten Sie sich nach einem unverschuldeten Unfall noch nicht sicher sein, ob tatsächlich nur ein Bagatellschaden vorliegt oder von einem höheren Schaden auszugehen ist, wenden Sie sich an uns, wir besichtigen gerne den Schaden. So haben Sie immer die Gewissheit, dass tatsächlich die gesamten, eventuell vorhandenen, Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug erkannt werden.
Für offene Fragen stehen wir Ihnen gerne persönliche zur Verfügung.