Gut vorbereitet zur Leasingrückgabe

Wenn das Ende des Leasingvertrags naht, sorgen sich viele Leasingnehmer berechtigterweise, dass es bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs zu Problemen kommen könnte. Die Vertragsbedingungen für geleaste Fahrzeuge sehen vor, dass der Leasingnehmer für Schäden und Mängel am Fahrzeug haftet, die über eine entsprechende Abnutzung in Bezug auf Fahrzeugalter und Laufleistung hinausgehen. Diese Angabe führt nicht selten zu Unklarheiten bei der Leasingrückgabe. Mit einer umfassenden Begutachtung und Beratung sowie Reparaturempfehlungen für Ihr Leasingfahrzeug durch einen unserer Kfz-Sachverständigen bieten wir Ihnen fachkundige Unterstützung. So können Sie gut vorbereitet zur Leasingrückgabe fahren.


Wenn ein Leasingfahrzeug zurückgegeben wird, erfolgt eine genaue Begutachtung durch den Leasinggeber. Da ein über oftmals mehrere Jahre genutztes Fahrzeug selten frei von Kratzern oder anderen Makeln ist, kann es hierbei schnell teuer werden. Neben äußerlichen und technischen Schäden, ist aber auch die Vollständigkeit und Unversehrtheit des Fahrzeugequipments zu beachten. Hierzu gehören unter anderem Sommer- und Winterreifen, alle Schlüssel, Schlüsselcodekarte, Gepäckraumabdeckung, Bordwerkzeug sowie die Fahrzeugdokumente.


Es ist demnach sinnvoll, das geleaste Fahrzeug vor der Rückgabe begutachten zu lassen, um etwaige Schwachstellen aufzudecken und gegebenenfalls vor der Rückgabe reparieren zu lassen. Das ist in der Regel deutlich günstiger, als wenn dies durch den Leasinggeber geschieht. Wir nehmen Ihr Fahrzeug genau unter die Lupe, fertigen für Sie ein KFZ-Gutachten in unserer Geschäftsstelle an und geben Ihnen, sofern dies notwendig ist, auch Reparaturempfehlungen.


Für offene Fragen stehen wir Ihnen gerne persönliche zur Verfügung.