Unfallgutachten nach einem Haftpflichtschaden
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter das uneingeschränkte Recht einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen. Das Gutachten wird zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfanges benötigt, um Ihren Schadenersatzanspruch geltend zu machen.
Als Kfz-Sachverständigenbüro erstellen wir professionelle, nachvollziehbare und prozesssichere Schadengutachten für:
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Pkw
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Transporter
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Lkw
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Anhänger
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Motorräder & Motorroller
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Oldtimer
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Sonderfahrzeuge & Exoten
Das Unfallgutachten beinhaltet:
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eine detaillierte Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorgaben
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den Reparaturweg & die Reparaturdauer
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eine Fahrzeugbewertung
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Angaben zur Wertminderung / Wertverbesserung
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Angaben zum Restwert
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die Nutzungsausfallentschädigungsklasse
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die Wiederbeschaffungsdauer
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Diagnoseprotokoll der ausgelesenen Fehlerspeicher
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eine aussagekräftige Fotodokumentation
In unseren Unfallgutachten werden die neuesten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen sowie die Herstellervorgaben und der Stand der Technik berücksichtigt. Etwaige Umbauten, wie beispielsweise Fahrzeugtieferlegungen, Leichtmetallfelgen und sonstige wertbeeinflussende Faktoren werden bei der Gutachtenerstellung dokumentiert und berücksichtigt.
Wir sind flexibel – wir stehen Ihnen auch nach Ihrem Feierabend, an Wochenenden und Feiertagen zur Seite.
Die Besichtigung Ihres Fahrzeuges erfolgt zeitnah nach der Beauftragung, sofern es die Lichtverhältnisse einwandfreie und beweissichernde Fotos zulassen.
Zur Besichtigung Ihres Fahrzeuges kommen unsere Kfz-Sachverständigen selbstverständlich auch zu Ihnen nach Hause, zum Unfallort, zu Ihrer Arbeitsstelle oder in die Werkstatt Ihres Vertrauens. Unser Angebot gilt übrigens für ganz Nordrhein-Westfalen und nach Absprache darüber hinaus.
Die Gutachtenfertigstellung erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Tagen. Das Schadengutachten wird anschließend per Post und E-Mail an die zahlungspflichtige Versicherung beziehungsweise an Ihren Rechtsanwalt versandt. Sie bekommen das Unfallgutachten nebst Lichtbildanlage auf Wunsch per Post, E-Mail oder WhatsApp zugesandt.
Die Kosten für die Erstellung eines Unfallgutachtens gehören zu Ihren Schadenersatzansprüchen und sind daher vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen. Wir rechnen unser Sachverständigenhonorar direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ab.
Gutachten bei Kaskoschäden
Ein Kaskoschaden liegt dann vor, wenn Sie einen Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug durch einen Unfall selbst verursacht haben oder wenn Ihr Fahrzeug durch ein anderes versichertes Schadenereignis beschädigt wurde. Dazu zählen u. a. beispielsweise Hagel, Sturm, Überschwemmung, Brand, Einbruch oder Diebstahl. Man unterscheidet hier nach Vollkaskoschaden und Teilkaskoschaden.
Im Kaskoschadenfall haben Sie gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen Anspruch auf Schadenersatz. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche. Diese sind strikt von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadenfall zu trennen. Im Kaskoschadenfall haben Sie – anders als im Haftpflichtschadenfall – keinen Anspruch auf Erstattung der Gutachtenkosten. Hier werden wir gegebenenfalls im Auftrag Ihrer Kaskoversicherung tätig.
Gibt es zwischen dem Versicherungsnehmer und seiner Kaskoversicherung im Kaskoschadensfall Meinungsverschiedenheiten, so ist in den allermeisten Kaskoversicherungsbedingungen ein Schiedsverfahren vertraglich vereinbart.
Wenn der Konflikt technischer Natur ist, so kann die Meinungsverschiedenheit in einem Sachverständigenverfahren gelöst werden. In einem Sachverständigenverfahren dürfen Sie einen Kfz-Sachverständigen benennen.
Für offene Fragen stehen wir Ihnen gerne persönliche zur Verfügung.